Rechtliche Probleme? Die Skuba-Rechtsberatung hilft weiter

Mirjam studiert an der Uni im 3. Semester Biologie. Bisher hat sie 2000 Franken pro Monat von ihren Eltern bekommen, um sich eine Wohnung und den sonstigen Lebensunterhalt zu finanzieren. Plötzlich möchten ihre Eltern ihr aber kein Geld mehr geben. Sie könnte ja eine Lehre machen, da würde sie selber Geld verdienen, meinen die beiden. Anna ist sich nicht ganz sicher, ob ihre Eltern ihr ein Studium finanzieren müssen und möchte sich beraten lassen. An wen könnte Sie sich jetzt wenden? Dieser fiktive Fall ist wahrscheinlich gar nicht so selten – darüber mit einer Anwältin oder einem Anwalt zu sprechen, im Normalfall aber sehr teuer.

Juristische Beratung: Kostenlos!

An der Uni gibt es für uns Studierende eine nützliche Dienstleistung: Die Skuba-Rechtsberatung ist ein Angebot von Studierenden für Studierende. Die jeweils 10-12 Teilnehmenden des Seminars «Skuba-Clinic: Rechtsberatung für Studierende» an der Juristischen Fakultät bieten kostenlose Rechtsberatung für Mitglieder der Skuba. Geleitet und betreut wird das Team jeweils von einer Anwältin oder einem Anwalt. Ich habe mich mit der aktuellen Leiterin, der Anwältin Cordula Lötscher und ihrem Nachfolger, dem Anwalt Jakob Steiner getroffen und sie gefragt, wie eine solche Rechtsberatung im Normalfall abläuft.

Am besten meldet man sich über das vorgesehene Kontaktformular und schildert sein Anliegen möglichst detailliert, erklären mir Cordula Lötscher und Jakob Steiner. Dieses kann aus fast allen Rechtsgebieten kommen: WG-Streit um die kaputte Sonnenstore und andere Mietrechtsstreitigkeiten, Probleme mit dem Nebenjobarbeitgeber oder mit der Bewertung einer Prüfung, um hier nur einige Beispiele zu nennen. Das Problem wird von einer Zweiergruppe aus dem Studierendenteam bearbeitet und mit der Leitung besprochen. Anschliessend wird der «Klient» zu einer mündlichen Rechtsberatung eingeladen. Wenn sich im Gespräch noch weitere Fragestellungen ergeben, ist allenfalls auch ein zweiter Termin möglich.

Konsequenzen erkennen und besprechen

Cordula Lötscher erzählt mir, dass gewisse Studierende dank Internet bereits sehr informiert in das Gespräch kommen. Manche haben die Rechtslage bereits einigermassen erkannt, können aber die Informationen noch nicht ganz einordnen. Welche Konsequenzen hat es wirklich, wenn ich beispielsweise meinen Vater oder meine Mutter tatsächlich einklage? Auch dies sind Fragen, die man im Gespräch besprechen kann, denn das ganze Team der Rechtsberatung steht selbstverständlich unter Geheimhaltungspflicht.

Die Rechtsberatung steht nur während der Vorlesungszeit zur Verfügung. Anfragen, die ausserhalb der dieses Zeitfensters beantwortet werden müssen, können leider nicht bearbeitet werden. Auch gibt es ab und an fachliche Begrenzungen: Eine Einarbeitung in ein grosses und komplexes Gebiet, wie zum Beispiel dem Steuerrecht ist für die Studierenden in kurzer Zeit nicht immer möglich. Auch bietet die Rechtsberatung keine Vertretung vor Gericht an. Sie bietet lediglich mündliche Beratungen, Empfehlungen für das weitere Vorgehen oder zeigt auf in welchen Situationen das Beiziehen einer Anwältin oder eines Anwalts sinnvoll wäre.

Studierende schnuppern Praxisluft

Für die Teilnehmenden des Seminars ist diese anspruchsvolle Aufgabe sehr interessant: Sie können ihr theoretisch erlerntes Wissen praktisch anwenden und lernen unter anderem, wie man einem Laien komplexe Sachverhalte erklärt. Allerdings erfordert die Teilnahme am Seminar (ab 5. Semester möglich) auch grosse Einsatzbereitschaft: Neben der Arbeit in der Rechtsberatung müssen die Studis eine Seminararbeit schreiben und einen Vortrag halten.

Als kleine Belohnung winkt ein extern durchgeführtes Blockseminar, an dem die Studierenden ihre Seminararbeiten präsentieren und die Herausforderungen der Rechtsberatungstätigkeit unter Beisein von drei Experten aus der Praxis diskutieren können. Das Blockseminar wird von der Basler Anwaltskanzlei Battegay Dürr Wagner AG mitfinanziert. Auch andere private Geldgeber wie z.B. die Freiwillige Akademische Gesellschaft Basel (FAG) beteiligen sich finanziell, damit die Kosten für die Teilnahme der Studierenden gedeckt werden können. Die Rechtsberatung als Dienstleistung, d.h. der Lehrauftrag der leitenden Anwältin, wird jedoch je zur Hälfte von der Skuba und der Juristischen Fakultät finanziert.

Übrigens: Avuba-Mitglieder (Assistierendenvereinigung der Uni Basel) können leider noch nicht von der Rechtsberatung profitieren. Laut Cordula Lötscher und Jakob Steiner wäre eine Zusammenarbeit aber sehr wünschenswert und vielleicht klappt es damit ja bald.

 

 

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