Die Ausgleichskasse will dein Geld. Und das ist gut so.

Versicherungen, Geld, Altersvorsorge, Papierkrieg. Alles ziemlich trocken? Ja. Aber auch extrem wichtig – und gerade von Studierenden etwas zu oft vergessen und verdrängt.

Ich gebe es zu. Ich mache meine Steuererklärung auf den letzten Drücker, jedes Jahr aufs Neue. Und das, obwohl es jedes Jahr etwas schneller geht. Ich bin froh, dass meine Krankenkasse noch über meine Mutter läuft und ich mich nicht mit den Details befassen muss. Mit der AHV setze ich mich auch lieber nicht auseinander.
Formulare und Merkblätter langweilen mich. Wenn ich ehrlich bin, überfordern mich all diese Dinge auch ein bisschen.

Wie mir geht es vielen Studierenden. Zu vielen, nach den Einschätzungen der Ausgleichskassen der AHV/IV. Denn wenn die Beiträge nicht eingezahlt werden, entstehen Lücken – nicht nur in den eigenen, zukünftigen Beitragsansprüchen, sondern auch in den aktuellen Ressourcen der AHV/IV.

Wie funktioniert die AHV überhaupt?
Die Alters- und Hinterlassenenversicherung nutzt ein sogenanntes Umlageverfahren, sprich: das, was die AHV durch die obligatorischen Beiträge aus den Löhnen, die Beiträge von Nichterwerbstätigen, Anteile der Mehrwertsteuer und anderer Zuschüsse vom Bund einnimmt, wird nicht eingelagert, sondern direkt an die Versicherten mit aktuellen Beitragsansprüchen wieder ausgezahlt.

Was ich heute also einzahle, kommt einerseits meiner pensionierten Nachbarin zugute, versichert mir aber gleichzeitig auch meine eigenen Ansprüche in einigen Jahrzehnten.

Als Student falle ich – nicht allzu überraschend – in die Kategorie «Studierende». Studierende, die ihren Wohnsitz in der Schweiz haben, müssen ab dem 1. Januar nach Vollendung des 20. Altersjahrs den Mindestbeitrag von jährlich 478 Franken an die AHV/IV entrichten. Nach fünf Jahren wird der zu bezahlende Beitrag aufgrund der sozialen Verhältnisse berechnet.

Die Beiträge sind ans Studium gekoppelt und müssen deshalb an die Ausgleichskasse, die ihren Sitz im gleichen Kanton wie die Lehranstalt hat, entrichtet werden. Alle, die immatrikuliert sind, erhalten dafür jeweils im Mai einen Fragebogen, der zur Berechnung des geschuldeten Betrages dient.

Nicht alle in der Gruppe «Studierende» müssen diese Beiträge (vollständig) zahlen. Wer erwerbstätig ist und über den Lohn jährlich mindestens die 478 Franken Mindestbeitrag (entspricht einem Jahreslohn von 4667 Franken) einzahlt, muss keine zusätzlichen Beiträge leisten. Ebenso geht es Studierenden, die keinen zivilrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz haben, und denjenigen, deren Ehepartner oder Ehepartnerin über die Erwerbstätigkeit jährlich mindestens den doppelten Mindestbetrag entrichtet.

Wer über die Erwerbstätigkeit zwar etwas an Beiträgen leistet, aber nicht auf den Mindestbetrag kommt, muss ausschliesslich die Differenz begleichen.

Hat das Zukunft?
Der Zustand der AHV ist immer wieder in den Schlagzeilen. Gerade jüngere Menschen fürchten oft, dass die eigenen Beitragsansprüche irgendwann schlichtweg verpuffen und unsere Generation ohne Rente dasteht. Diese Ängste sind nicht unbegründet: als die AHV Mitte des  letzten Jahrhunderts ins Leben gerufen wurde, war die Lebenserwartung geringer. Wer heute – oder in 50 Jahren – Rente bezieht, tut das also für einen längeren Zeitraum als ursprünglich angedacht.

Zudem legt die AHV kein Kapital an – sie lebt also davon, dass genügend Erwerbstätige und Nichterwerbstätige ihre Beiträge leisten.

Die Sorgen und Probleme der AHV sind komplex und nicht im Handumdrehen zu lösen – was aber auf keinen Fall hilft, ist, die eigene Beitragspflicht nicht wahrzunehmen. Das schadet nur den heutigen Pensionierten. Und das Risiko, dass die unterlassene Beitragspflicht in 50 Jahren zu Kürzungen der eigenen Beitragsansprüche führt, ist schlichtweg zu hoch.

Alles klar?
Für Formularmuffel wie mich gibt es aber dennoch Hoffnung: wer Lücken in der AHV hat, kann die fehlenden Beiträge nachbezahlen, erklärt Laurent Kanert von der Ausgleichskasse Basel-Stadt. Das ist allerdings nur für die vergangenen fünf Jahre möglich. Um die Lücken zu füllen, muss man sich mit der zuständigen Ausgleichskasse in Verbindung setzen – Studierende der Uni Basel also mit der Ausgleichskasse Basel-Stadt.

Es ist aber empfehlenswert, die Beiträge spätestens im ersten Halbjahr des  Folgejahres zu bezahlen, da ansonsten Verzugszinsen fällig werden können.

Bei Unklarheiten oder Schwierigkeiten empfiehlt Laurent Kanert, die Ausgleichskasse sofort telefonisch oder per Mail zu kontaktieren: «Wenn Studierenden oder deren Eltern eine fristgerechte Bezahlung des Beitrags nicht möglich ist, ist die Ausgleichskasse gerne bereit, einen Tilgungsplan zu erstellen oder eine Stundung des Beitrags zu gewähren. Die Ausgleichskasse Basel-Stadt ist für die Studierenden der Universität Basel Ansprechpartnerin, wenn es um Fragen und Hilfestellungen rund um die AHV/IV/EO geht.»

Alle Informationen für Studierende findest du auf der Website der Ausgleichskasse Basel-Stadt und auf der Website der Universität Basel.

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