Zimmer vermietet: Wohnung weg? Airbnb und seine Tücken

Hast du seit gestern ungewöhnlich viele teure Autos, Anzüge und Uhren gesehen? Fragst du dich, wo all der Glamour plötzlich her kommt und was all diese Menschen in Basel vorhaben? Vom 22. bis 27. März findet hier, wie jedes Jahr, die grösste Uhren- und Schmuckmesse der Welt statt. Die Gäste der Baselworld kommen sehr zahlreich und die überteuerten Zimmer in den Hotels sind schnell belegt. Viele Studierende, die schon länger in Basel wohnen, haben davon Wind bekommen und stellen ihre Zimmer und Wohnungen auf Airbnb zu Verfügung, um ihre WG-Kasse aufzustocken. Was nach schnell verdientem Geld klingt, kann aber in einer Katastrophe enden, wenn man seine Rechte und Pflichten nicht kennt.

Ein Profil erstellen, ein paar Fotos schiessen, die Betten frisch beziehen, ein bisschen staubsaugen und schon klirrt die Kasse. Klingt gut, kann auch klappen oder aber tierisch schief gehen. Damit du gut informiert bist, bevor du deine Wohnung vermietest und weder von deinem Vermieter aus der Wohnung geschmissen wirst noch Anrufe vom Amt für Wirtschaft und Arbeit bekommst, oder Freundschafts- und Familienkrisen auslöst, hier ein paar Tipps:

Abzockerei oder Segen für die WG-Kasse?
Die Meinungen gehen beim Thema Untervermietung und insbesondere Airbnb sehr weit auseinander: Die einen sehen darin eine sinnvolle Möglichkeit, ein bisschen was dazu zu verdienen, die anderen Abzockerei und Verschwendung von günstigem Wohnraum. Für beide Ansichten gibt es überzeugende Argumente, deshalb lohnt es sich genauer hinzusehen.

Eine Luftmatratze in einer kleinen Wohnung und ein Frühstück: Gerade in der Startzeit stand Airbnb für spartanische Unterkünfte, in denen man ungezwungen mit Einheimischen in Kontakt treten konnte. Längst wird Airbnb aber nicht mehr nur von gastfreundlichen Einzelpersonen genutzt, die sich einen kleinen Zustupf verdienen wollen. Mittlerweile haben viele Menschen Airbnb zu ihrer Haupteinnahmequelle gemacht. Auch Hotels und Jugendherbergen die Plattform zusätzlich zur eigenen Homepage, um ihre Betten zu vermieten.

Das führt dazu, dass günstiger Wohnraum zu überteuerten Preisen nur noch Touristen und nicht mehr Einheimischen zur Verfügung steht. Zudem fällt häufig das Argument, die Hotelleriebranche erhalte mit Airbnb eine Konkurrenz, die mit unfairen Mitteln kämpft. Dabei spielt die Kurtaxe bzw. Gasttaxe eine grosse Rolle. Diese muss von professionell geführten Unterkünften erhoben werden. In manchen Städten, darunter auch Basel, wurde die Gesetzeslage inzwischen den Gegebenheiten angepasst, sodass die Gasttaxe nun auch für Airbnb-Gäste Pflicht ist. Dazu später mehr.

Die Macht des Vermieters
Wenn du selbst überlegst, dein Zimmer auf Airbnb anzubieten, solltest du unbedingt mit deinem Vermieter sprechen. Dieser entscheidet letztlich darüber, ob du dein Vorhaben durchziehen kannst oder nicht. Wenn du keine Erlaubnis einholst und trotzdem vermietest, kann das ein Kündigungsgrund sein. Wichtig dabei zu wissen ist, dass die Untermiete grundsätzlich erlaubt ist. Der Vermieter kann es dir nur verbieten, wenn er einen relevanten Grund dafür vorbringen kann. Laut dem Mietrecht gibt es drei relevante Gründe.

1. Wenn der/die MieterIn sich weigert, die Bedingungen der Untermiete bekanntzugeben.

Für Nichtjuristen: Du musst deinem Vermieter nicht jedes Mal die Namen deiner Gäste vorlegen. In den meisten Fällen reicht es, wenn du Bescheid gibst, wie du die Untermiete ungefähr gestalten willst. Punkte können Häufigkeit der Untermiete, ungefähre Dauer der Aufenthalte etc. sein.

2. Wenn die Bedingungen der Untermiete im Vergleich mit dem Hauptmietvertrag missbräuchlich sind.

Für Nichtjuristen: «Missbräuchlich» heisst in diesem Fall: wenn du daran verdienst. Das bedeutet aber nicht, dass du nicht mehr verlangen darfst als du pro Tag für dein Zimmer oder die Wohnung bezahlst. Den Mehrwert, der durch Möbel, Ausstattung, Gastfreundschaft, Reinigung und beispielsweise Frühstück entsteht, darfst du auch berechnen.

3. Wenn der/dem VermieterIn aus der Untermiete wesentliche Nachteile entstehen.

Für Nichtjuristen: Wesentliche Nachteile können beispielsweise starker Lärm, grosse Unordnung oder unverhältnismässige Abnutzung sein.

Hier geht’s zum Mietrecht und hier zum Mieterinnen- und Mieterverband.

Gasttaxe: Gleiches Recht für alle
Seit Januar 2018 sind auch die Betreiberinnen und Betreiber von Airbnb-Unterkünften verpflichtet, die Gasttaxe von ihren Gästen einzufordern und an das Amt für Wirtschaft und Arbeit Basel-Stadt (AWA) abzuliefern. Diese Regel wurde aufgestellt, damit kein unfaires Verhältnis zwischen Airbnb-Vermietern und der gewöhnlichen Hotelleriebranche entsteht.

Das Geld der Gasttaxe wird dazu verwendet, die Infrastruktur für die Touristen aufrecht zu erhalten. Pro Person und Tag müssen 4 Franken bezahlt werden. Dafür bekommen die Gäste eine BaselCard, mit der beispielsweise der ÖV benutzt werden kann.

Bislang gibt es noch keine Möglichkeit, die Gasttaxe automatisch über Airbnb an das AWA zu bezahlen, die Verhandlungen laufen aber und Mitte des Jahres sollte eine solche Lösung zur Verfügung stehen. Bis dahin müssen Gastgeberinnen und Gastgeber sich noch direkt beim AWA melden, sobald deren Unterkunft während mehr als fünf Tagen im Jahr vermietet wird. Daraufhin müssen die Übernachtungen jeweils per Formular gemeldet werden. Klingt alles ein bisschen umständlich, ist aber auch fair und lohnt sich. Das AWA prüft durch Stichproben, ob diese Regelungen eingehalten werden. Dabei geht es aber hauptsächlich darum, diejenigen zur Kasse zu bitten, die gewerblich vermieten. Mehr Infos und Formulare dazu gibt es hier.

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