Gleichstellung endet bei der Zusatzversicherung

Auf Versicherungssuche | Bild: National Cancer Institute, Unsplash

Als ich das erste Mal davon erfuhr, musste ich zunächst leer schlucken. Danach habe ich meine Unterlagen hervorgekramt, recherchiert, mich informiert: Bei vielen Zusatzversicherungen zahlen Frauen höhere Prämien als Männer. Zum jährlichen Krankenkassenwechsel, der Ende November ansteht, erkläre ich euch, weshalb das so ist und was man dagegen tun kann.

Begeben wir uns auf ein Gedankenexperiment und stellen uns Folgendes vor: Susi und Fritz haben beide soeben ihre Matura abgeschlossen und sich dazu entschieden, an der Universität Basel ein Studium anzutreten. Sie ziehen aus dem Elternhaus in die Stadt und lernen sich in einer Wohngemeinschaft im Kleinbasel kennen. Erstmals bewohnen sie ein eigenes Zimmer, waschen ihre Wäsche und füllen den Kühlschrank wann und wie es ihnen passt.

Neben den vielen Vorzügen der Eigenständigkeit müssen sie sich leider auch mit den weniger prickelnden Aspekten des Erwachsenenlebens auseinandersetzen. Sie lernen, wie man Rechnungen zahlt, Steuererklärungen ausfüllt und Versicherungen abschliesst. Am Küchentisch diskutieren sie über Haftpflicht und Prämienverbilligung, tauschen sich über Versicherungsberatung aus und entscheiden sich gemeinsam, auf Ende November eine Zusatzversicherung abzuschliessen.

Sie berechnen ihr Budget, studieren unterschiedliche Modelle und wägen die Leistungen ab, bis sie sich schliesslich für ein passendes Angebot entscheiden. So weit, so gut. Jedenfalls bis die beiden zum ersten Mal ihre Rechnungen aus dem Briefkasten fischen und bestürzt feststellen, dass Susi für dieselben Leistungen deutlich höhere Prämien zahlt als Fritz.

Würden Susi und Fritz* diese Jahr eine Zusatzversicherung bei Vivao Sympany abschliessen, würde Susi monatlich 16.60 CHF mehr zahlen als Fritz, bei EasySana betrüge der Unterschied 9.40, bei der ÖKK 8.80, um nur einige Beispiele zu nennen. Stellt man sich die beiden nicht 19-jährig, sondern 5 Jahre älter vor, würde die Differenz noch deutlicher ausfallen. In diesem Fall würde Susi bei Vivao Sympany rund 50 CHF mehr Prämien pro Monat für dieselbe Zusatzversicherung bezahlen.* Auf Anfrage begründet Sympany diesen Unterschied wie folgt:

«Sympany legt die Prämienhöhe in den Zusatzversicherungen risikogerecht nach klar definierten Kriterien fest. Dazu gehört neben dem Lebensalter und dem Wohnsitz auch das Geschlecht der versicherten Person. Dies hängt u.a. damit zusammen, dass Frauen statistisch mehr Leistungen beziehen (Stichworte Mutterschaft, höhere Lebenserwartung) und diese höheren Leistungskosten durch höhere Prämien gedeckt werden müssen.»

Die Rechtslage

Rechtlich gesehen dürfen Krankenkassen die Höhe der Prämien bei der Zusatzversicherung vom Geschlecht der versicherten Person abhängig machen. Bei der Grundversicherung ist dies untersagt. Gemäss dem «Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG)» darf die Prämie der Grundversicherung nur von den Faktoren Alter und Region beeinflusst werden. Der Artikel 61 sieht vor, dass alle Geschlechter in der Grundversicherung (KVG) gleich hohe Prämien bezahlen.

Weshalb wird dies in der Zusatzversicherung (VVG) anders gehandhabt, habe ich mich gefragt und mich auf der Suche nach Antworten an Dr. Nils Rüfenacht gewandt. Der Lehrbeauftragte für Actuarial Science am Departement Mathematik und Informatik hält dieses Semester eine Vorlesung zum Thema «Krankenversicherungen» und hat mir folgende Antwort gegeben:

«Simpel formuliert liegt der Grund, weshalb das Geschlecht für die Tarifierung in der Grundversicherung nicht berücksichtigt werden darf, darin, dass es sich um eine Sozialversicherung handelt, bei der bewusst Solidaritäten zur Anwendung kommen sollen, währenddem die Zusatzversicherung eine Privatversicherung ist.»

«Risikogerechte Tarifierung»

Die Grundversicherung ist obligatorisch und gewährleistet die medizinische Grundversorgung für alle. Neben der Grundversicherung gibt es Zusatzversicherungen. Diese sind freiwillig und decken ergänzende Leistungen ab, welche in der Grundversicherung nicht enthalten sind. Dazu gehören beispielsweise Zahnbehandlungen, nichtärztliche Psychotherapie, zusätzlicher Komfort in Spitälern oder Alternativmedizin.

Weil die Zusatzversicherung freiwillig ist, darf sie die Aufnahme von Personen aufgrund des Gesundheitszustandes ablehnen. Hinzu kommt, dass sich die Prämien der Zusatzversicherung nach dem Risiko richten dürfen, das eine Person für eine Krankenkasse darstellt. Rüfenacht erläutert:

«Damit eine Versicherung erst funktionieren kann, muss sie Risiken identifizieren und quantifizieren können. Dies gilt insbesondere dann, wenn es sich nicht um eine Sozialversicherung mit Versicherungsobligatorium handelt. Man spricht hier von risikogerechter Tarifierung, währenddem wir in der Grundversicherung eher sozialgerechte Tarifierung vorfinden.»

Da Frauen durchschnittlich höhere Kosten verursachen und demnach ein grösseres Risiko für Krankenkassen darstellen, zahlen sie bei den Zusatzversicherungen oft höhere Prämien, vor allem bei Spitalzusatzversicherungen. Geburt und Mutterschaft sind zwei Faktoren, welche unter anderem zu höheren Kosten führen. Unabhängig davon, ob ich Kinder haben kann oder will, bezahle ich als Frau höhere Prämien für Zusatzversicherungen, während meine männlichen, durchaus auch zur Fortpflanzung fähigen Zeitgenossen von Krankenkassen als risikoärmer eingestuft werden.

Nicht bei allen Krankenkassen spielt das Geschlecht bei der Tarifierung der Zusatzversicherung eine Rolle, wie der oben erwähnte Vergleich zwischen Fritz’ und Susis Prämien gezeigt hat. Bei einigen Kassen waren die Prämien gleich hoch, so bei der Swica, Sanitas und Concordia. Letztere bestätigte auf Anfrage, dass «bei der Concordia das Geschlecht keinen Einfluss auf die Zusatzversicherungs-Prämien» hat.

Unisex-Tarife

Wären Susi und Fritz nicht in der Schweiz, sondern in der Europäischen Union wohnhaft, müssten sie sich über diese Fragen keine Gedanken machen, denn in der Europäischen Union herrscht seit 2012 Gleichstellung bezüglich der Krankenversicherung. Die sogenannte «Unisex-Regel» legt fest, «dass die Prämien und Leistungen für dieselbe Versicherungspolice nicht von einer Person zur anderen allein deshalb variieren dürfen, weil sie nicht demselben Geschlecht angehören.» Weshalb hinkt die Schweiz hier hinterher? Nils Rüfenacht gibt mir folgende Einschätzung:

«Soweit ich mich erinnern mag, ging bei der Einführung der Unisex-Tarife in der EU ein riesiger Aufschrei durch die Versicherungsbranche, und auch in der Schweiz fürchteten sich die Versicherer davor. Weshalb dies in der Schweiz nicht oder noch nicht zur Anwendung kommt, ist eine rein politische Frage. Eine Versicherung würde von sich aus wohl nie auf diese Idee kommen. Und wenn man daran denkt, wie lange die Schweiz auf das Frauenstimmrecht oder die Ehe für alle warten musste, dann sollten man sich eigentlich nicht allzu sehr wundern…»

Solange sich die Schweiz bei der Gleichstellung von Mann und Frau weiterhin mit dem Status quo zufrieden gibt, ist es lohnenswert, sich bei der Auswahl der Krankenkasse Zeit zu nehmen, Prämien zu vergleichen, bezüglich Geschlechtergerechtigkeit beim Versicherer nachzufragen und weiterhin unnachlässig auf das Thema aufmerksam zu machen.


* Diese Zahlen beziehen sich auf eine Kalkulation auf comparis.ch, wobei Susi und Fritz beide Jahrgang 2002 haben, in 4057 Basel wohnen und folgende Leistungen in der Zusatzversicherung enthalten wären: Spitalzusatzversicherung (flexibel), ambulante Zusatzversicherung (Alternativmedizin, Notfälle im Ausland, Prävention), sowie die ergänzenden Leistungen Medikamente und Hilfsmittel, Such-, Rettungsaktionen und Transporte, Psychotherapie, Brillen und Kontaktlinsen, Zahnbehandlungen und Unfallzusatz.

2 Kommentare

  1. Edward
    Mi, 17. November 2021 / 19:28 Uhr

    Was beim geschilderten Vergleich von Fritz und Susi leider untergegangen ist: Fritz kann erst ein Jahr später sein Studium beginnen, weil er aufgrund seines Geschlechts und seiner Nationalität der Wehr- und Zivilschutzdienstpflicht untersteht.^^

    Soviel zu den Prioritäten bei der Gleichstellung…

  2. Lisa Gianotti
    Mi, 17. November 2021 / 22:28 Uhr

    Hey Edward,
    Gleichstellung bei der Wehrdienstpflicht finde ich ein spannendes Thema, das vielleicht medial auch zu wenig Aufmerksamkeit erhält. In diesem Artikel ging es mir jedoch um Zusatzversicherungen. Dass ich nicht alle Aspekte der Ungleichbehandlung der Geschlechter in einen Blog Beitrag unterbringen kann, sei mir hoffentlich verzeiht…

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