Arbeitslos nach dem Studium

Direkt nach dem Studium eine Arbeit zu finden, gelingt nicht unbedingt allen Studierenden. In diesem Kurzratgeber erzählen wir dir das Wichtigste zu deinen Ansprüchen bei der Arbeitslosenkasse. Diese geltend zu machen, kommt wegen den damit verbundenen Auflagen nicht unbedingt für alle Studienabgänger in Frage.

Die Studierendenpauschale

Studiumsabsolventen, die während dem Studium nicht gearbeitet haben und älter als 25 sind, sind in der Regel während 90 Arbeitstagen (rund 4.5 Monate) mit monatlich 3‘220 Schweizer Franken versichert. Bei jüngeren Studierenden beträgt der versicherte Betrag die Hälfte. Allerdings müssen die Absolventen dafür erst während 120 Wartetagen bei der regionalen Arbeitsvermittlung (RAV) angemeldet und gleichzeitig auf Arbeitssuche gewesen sein. Früh anmelden lohnt sich also.

Wer jedoch neben dem Studium während mindestens 12 Monaten gearbeitet hat, verfügt über eine wesentlich kürzere Wartezeit (in manchen Fällen nur zehn Tage) und wird zusätzlich mit seinem durchschnittlichen Monatsverdienst versichert. Von der Summe dieser beiden Beträge werden sodann 70 Prozent ausbezahlt. Hinzu kommen weitere Abzüge wie monatlichen Zwischenverdienste (s. unten).

Der Ämter-Postenlauf

Doch ganz so einfach ist es nicht. Wer sich anmelden möchte, muss erst einiges an Bürokratie überwinden. Das Wichtigste in Kürze:

  1. Das Sammeln der wichtigsten Dokumenten: Ausweispapiere, Abschlüsse, Lohnabrechnungen der vergangenen zwölf Monate, Wohnsitzbescheinigungen der letzten zehn Jahre, Lebenslauf, Arbeitsverträge und später die Arbeitgeber- und Zwischenverdienstbescheinigungen deiner momentanen Arbeitgeber.
  2. Persönliche Anmeldung bei deinem regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV)
  3. Persönliche Anmeldung bei der Arbeitslosenkasse deiner Wahl
  4. Monatliche Termine bei deinem RAV-Berater

Dein RAV-Berater

Während deiner Arbeitslosigkeit wirst du dich ein Mal monatlich mit deinem RAV-Berater treffen müssen. Mit ihm wirst du deine Stellensuche und weitere Massnahmen laufend besprechen. Das kann ganz hilfreich sein, um nicht die Orientierung zu verlieren. Dabei empfiehlt es sich eine gute Beziehung zu seinem Berater zu pflegen. Einerseits macht das die Sache viel angenehmer, andererseits verfügt dein Berater betreffend deinen Ansprüchen manchmal über erheblichen Ermessensspielraum.

Arbeitsbemühungen

Während deiner Arbeitslosigkeit wirst du laufend sogenannte Arbeitsbemühungen betätigen und nachweisen müssen. Erwartet werden zwei bis vier Bewerbungen pro Woche. Dabei empfiehlt es sich, aus zeit-ökonomischen Gründen mit selbst geschriebenen Bewerbungsvorlagen zu arbeiten. Wichtig dabei ist, den Nachweis deiner Arbeitsbemühungen fristgerecht bis zum fünften Tag des nächsten Monats einzureichen. Verspätungen können unverhältnismässig hohe Abzüge von bis zu neun Tagegeldern zur Folge haben, was immerhin 1‘200 Franken bedeutet.

Zwischenverdienstbescheinigungen

Deine versicherten Ansprüche richten sich nach dem Pensum, in dem du Arbeit suchst. So ist beispielsweise die Konstellation denkbar, dass ein Studienabgänger zwar bereits über eine 30 Prozent Stelle verfügt, allerdings im 100 Prozent Umfang sucht. Jedenfalls müssen sämtliche Verdienste während der Arbeitslosigkeit gemeldet werden, damit diese abgezogen werden können.

Für weitere Informationen lohnt sich ein Online-Besuch (oder vielmehr ein Anruf) bei der betreffenden Stelle: http://www.awa.bs.ch/stellensuche-arbeitslosigkeit/arbeitslos-was-tun.html

1 Kommentar

  1. JANDI
    Sa, 23. Juli 2016 / 05:48 Uhr

    Als Inhaber einer Bewerberplattform fand ich diesen Artikel sehr informativ, gut und nützlich.

    Beste Grüße
    http://www.jandi.ch

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