Institutionelle Akkreditierung – die Prüfung für die Uni

Als Studierende sind wir es gewohnt regelmässig Prüfungen zu schreiben und zu mündlichen oder praktischen Leistungsüberprüfungen antreten zu müssen. Nur wenn wir diese bestehen, dürfen wir unser Studium fortsetzen. So ähnlich geht es auch der Universität. Wer der Universität auf die Finger schaut, was es mit der Akkreditierung auf sich hat und was ich damit als studentische Vertreterin zu tun habe, erfährst Du in diesem Blogbeitrag.

Seit 1460 wird an der Universität Basel schon gelehrt. Sie ist damit die älteste Universität der Schweiz. Schon viele bekannte Gesichter, darunter Erasmus von Rotterdam, Friedrich Nietzsche und Jacob Burckhardt traten durch ihre Tore. Seither ist die Universität gewachsen; die Zahl der Studierenden und Doktorierenden hat von gut 5’000 im Jahre 1980 auf mittlerweile 13’000 zugenommen. Sie hat sich zu einer forschungsstarken Volluniversität entwickelt, die auch international ein gutes Ansehen geniesst.

Doch die Qualität von Lehre, Wissenschaft und Forschung einer Universität kommt nicht von allein. Die Uni gleicht viel mehr einem riesigen Apparat aus unzähligen Zahnrädern, welche sorgfältig ineinandergreifen müssen, um ein reibungsloses Funktionieren zu garantieren. Ob all diese Zahnräder vorhanden und ausreichend geölt sind, wird im Abstand von sieben Jahren im Rahmen eines Akkreditierungsverfahrens überprüft.

Akkreditiert werden können neben Institutionen (z.B. Universität, Fachhochschule) auch Studiengänge oder Programme.  Das Bestehen des Akkreditierungsverfahrens ist, im Falle einer institutionellen Akkreditierung Voraussetzung dafür, dass sich eine Universität weiterhin Universität nennen darf und Zugang zu öffentlichen Geldern haben kann. Dieses Verfahren, auf welches sich die Universität schon seit 2018 vorbereitet, steht diesen Frühling wieder auf dem Programm.

Ablauf

Ich öffne den Briefkasten und entnehme ein dickes Couvert mit dem Logo der Universität. Darauf hatte ich gewartet. Im Couvert versteckt sich der sogenannte «Selbstbeurteilungsbericht»: ein knapp 80-seitiges, säuberlich gebundenes Heft, welches die Grundlage des anstehenden Akkreditierungsverfahrens bildet. Doch wieso genau landet dieses in meinem Briefkasten?

Um akkreditiert werden zu können, muss sich die Institution mindestens zwei Jahre im Voraus für das Verfahren anmelden. Wenn sie alle Voraussetzungen für die Akkreditierung erfüllt, wird das Verfahren eröffnet. In einem aufwändigen Prozess erstellt die Institution als nächstes diesen Selbstbeurteilungsbericht. In diesem Bericht muss sie zu den verschiedenen Qualitätsstandards («Qualitätssicherungsstrategie», «Governance», «Lehre, Forschung und Dienstleistung», «Ressourcen» und «Interne und externe Kommunikation») Stellung nehmen. Dabei soll sie erläutern, welche Strukturen bereits bestehen und wie diese funktionieren, aber auch selbstkritisch auf mögliche Verbesserungsmöglichkeiten eingehen und konkrete Aktionspläne präsentieren.

Die eigentliche Beurteilung der Universität geschieht in einem nächsten Schritt im Rahmen der Vor-Ort-Visite. Diese dauert bei einer institutionellen Akkreditierung in der Regel zweieinhalb Tage. Während dieser Zeit wird die Universität von einem Team aus externen Gutachter*innen besucht. Diese haben als Vorbereitung auf das Verfahren den Selbstbeurteilungsbericht gelesen.

Vor Ort führen sie unzählige Gespräche mit Menschen aus allen Gruppierungen der Universität. Zu diesen sogenannten Gruppierungen gehören Professor*innen (Gruppierung I), Assistenzprofessor*innen und wissenschaftliche Mitarbeitende (II), Doktorierende/Postdoktorierende (III), Mitarbeitende ohne Lehrverpflichtung (IV) und Studierende (V). So wurden von jeder Fakultät Menschen ausgesucht, welche an diesen Gesprächen teilnehmen werden. Mir wurde die Ehre zuteil, an diesem Tag die Studierenden der Medizinischen Fakultät zu vertreten. Als Vorbereitung habe auch ich den Selbstbeurteilungsbericht gelesen. Bald wird es noch vorbereitende Sitzungen geben, bevor Anfang April der grosse Tag stattfinden wird.

Bestanden oder nicht?

Im Nachgang an die Vor-Ort-Visite verfasst das Gutachter*innen-Team den Gutachter*innenbericht. In diesem wird sehr detailliert auf alle evaluierten Aspekte eingegangen; es wird erläutert, welche Anforderungen wie gut erfüllt sind und wo noch Verbesserungen nötig sind. Dabei können auch Auflagen ausgesprochen werden, welche die Institution in der Regel innerhalb von zwei Jahren zu erfüllen hat. Zu diesem Bericht darf die Universität nach Erhalt Stellung nehmen. Dies dient vor allem dazu, mögliche Missverständnisse aus dem Weg zu räumen. Der definitive Akkreditierungsentscheid wird vom Schweizerischen Akkreditierungsrat gefällt und der Akkreditierungsbericht wird publiziert. So ist das Verfahren transparent und kann von allen Interessierten nachverfolgt werden.

Die Vor-Ort-Visite steht der Universität Basel noch bevor. Wenn du im Nachgang daran interessiert bist, was an der institutionellen Akkreditierung besprochen wurde, worin die Universität Basel besonders gut ist und wo es noch Luft nach oben gibt, so wirst du dies zu gegebener Zeit im auf der Website publizierten Akkreditierungsbericht nachlesen können.

Núria Zellweger

Wenn sich Núria nicht gerade mit Medizin oder klinischer Forschung beschäftigt, ist sie sehr gerne unter Freund*innen, mit dem Touren- oder Rennrad unterwegs oder übt sich an neuen Arien. An freien Tagen zieht es sie in die Berge oder für einen gemütlichen Kaffee in die Stadt. Auch ausgedehnte Kochabende mit Freund*innen, Musik und ein gutes Buch vermögen ihren Serotoninspiegel zu steigern.

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